easygold24 über Goldskandale

easygold24 über Goldskandale

Der Handel von Edelmetallen nimmt von Jahr zu Jahr massiv zu. Mit dieser steigenden Zahl erhöht sich auch das Risiko von Skandalen.

Der Handel mit Edelmetallen nimmt von Jahr zu Jahr zu, so easygold24. Nicht nur die Anleger erhoffen sich hierdurch Rendite und Vermögenszuwachs. Auch einige Edelmetallhändler erhoffen sich dadurch einen schnellen Unternehmensgewinn. Oftmals aber nicht auf legale Art und Weise.

Daher nachgefragt bei easygold24:

  • Werden Edelmetallhändler kontrolliert?
  • Was gehört in das Verkaufsprospekt?
  • Was verbirgt sich hinter einem Goldskandal?
  • Wie kann man sich vor Goldbetrug schützen?

Werden Edelmetallhändler kontrolliert?

Prinzipiell ist der Handel mit Edelmetall eine vertrauensvolle Aufgabe. Diese unterliegt gewissen Auflagen und Vorgaben, erläutert easygold24. Grundsätzlich ist für den Handel mit Edelmetallen eine Gewerbeanmeldung gemäß § 38, Abs. 1, überwachungsbedürftige Gewerbe der Gewerbeordnung nötig. Zusätzlich hierzu wird

  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
  • und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 benötigt.

Des Weiteren kann ein Edelmetallhändler nicht einfach dubiose Versprechungen hinsichtlich einer Vermögensanlage tätigen, bei der Gold, das nur im Tresor liegt, Zinsen erwirtschaften soll. In diesen Fällen schaltet sich, so easygold24, die Bafin ein, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Denn für diese Versprechungen besteht eine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Es ist die Aufgabe der BaFin, diese Prospekte zu billigen, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind oder bei einer Verletzung einzuschreiten. 

Was gehört in das Verkaufsprospekt?

Das Verkaufsprospekt beginnt mit einem Deckblatt. Auf diesem darf, wie easygold24 erklärt, nur der Hinweis stehen, dass die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt ist. Daneben sind keine weiteren Informationen erlaubt, die diesen Hinweis abschwächen könnten. Vor allem keine Werbehinweise und irreführende Abbildungen. Weitere wesentliche Bestandteile sind:

  • Darstellung der Risiken bei der beworbenen Vermögensanlage.
  • Vollständige Informationen über die Vermögensanlage einschließlich Zeichnungsverfahren, Rechten und Pflichten des Anlegers, Art, Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlage, Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage sowie deren vollständige Bedingungen.
  • Vollständige Beschreibung der Emittenten sowie ihrer Organe.
  • Darstellung der Geschäftstätigkeit und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Planzahlen.
  • Beschreibung der Vermögensgegenstände, in die das eingesammelte Kapital investiert werden soll.
  • Detaillierte Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung.

Zusätzlich zum Verkaufsprospekt muss gemäß § 13 Vermögensanlagengesetz ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellt werden, dass nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten umfasst. Und alle Informationen über die Vermögensanlage übersichtlich und verständlich wiedergibt, fährt easygold24 fort.

Was verbirgt sich hinter einem Goldskandal?

Die meisten Goldskandale sind, laut easygold24, durch Versprechungen heraus entstanden, bei denen den Anlegern Gewinne zugesagt wurden, die das Gold allein durch eine Einlagerung in einem Tresor erzielen sollte. Aber das ist, wie easygold24 beschreibt, nicht möglich. Mit diesen Versprechungen handelte unter anderem die Firma Bonus.Gold. Hier erhielten die Anleger die Zusage, dass bei einer Goldeinlagerung von 2 Jahren eine Rendite von 20 % möglich ist. Die Rendite sollte allein durch den Handel mit Altgold und den Verkauf von türkischem Hochzeitsschmuck erwirtschaftet werden. Ähnlich agierte die Firma BWF-Stiftung. 6500 Anleger investierten dort rund 57 Millionen Euro und glaubten den Versprechungen des Berliner Unternehmens, dass nach einer bestimmten Einlagerungsfrist des Goldes, der Anleger dieses zu einem vorher abgemachten Rückkaufwert wieder erstehen könne. Bei einer Razzia kam aber auf, dass das meiste Gold Falschgold war. Ein weiterer Skandal, der mit der Gutgläubigkeit der Anleger einhergeht, ist der Fall der Firma Cosma, fährt easygold24 fort. Hier gab es das Versprechen, dass das eingelagerte Gold 8 % Rendite erwirtschaften sollte. Mittlerweile ist der Betreiber der Firma wegen Betrugs und Schneeballsystem zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden. Viele Anleger hatten hier noch nachträglich Pech. Der Insolvenzverwalter der Firma Cosma forderte nachträglich geleistete Auszahlungen zurück, da diese auf Scheingewinnen basierten, erörtert easygold24.

Wie kann man sich vor Goldbetrug schützen?

Der erste Hinweis, über eine ehrliche Anlage, ist bereits das geprüfte Prospekt durch die Bafin. Wenn das Prospekt keine Freigabe erhält, da die Angaben zu zweifelhaft erscheinen, äußert easygold24, sollte der Anleger am besten gleich die Finger von der ganzen Sache lassen. Weiter ist es nicht möglich, dass Gold hohe Rendite erwirtschaftet, wenn es nur in einem Tresor eingelagert ist. Auch der Goldpreis unterliegt Schwankungen. Und Versprechungen, die sagen, dass das Gold, auch bei einem schlechten Kurs, zu hohen Preisen verkauft werden könne, sind nicht wahr. Ebenso die Aussagen, dass der Kunde dann das versprochene Geld ausgezahlt bekommt. Beim Kauf von Edelmetallen sollte eher auf geringe Renditeversprechen gesetzt werden, damit am Schluss keine böse Überraschung auf einen wartet, so easygold24 abschließend.